Auf Deutschland rollt eine gewaltige Erbschaftswelle zu, aber nur 18 %¹ aller Erblasser bzw. nur 56 % aller KMU-Inhaber² haben ein (wirksames) Testament aufgesetzt. Das hat zur Folge, dass in vielen Fällen das gesetzliche Erbrecht Anwendung findet. Damit ist aber häufig der Fortbestand des im Nachlass befindlichen Unternehmens gefährdet. Nur eine rechtzeitige und wohl überlegte Gestaltung des Gesellschaftsvertrages und des Testamentes sichert daher eine reibungslose Unternehmensnachfolge. Aber auch eine Übertragung zu Lebzeiten im Wege der Schenkung oder des Verkaufes will gut vorbereitet sein.
Neben der rein faktischen Frage, wer als Nachfolger überhaupt geeignet ist, das Unternehmen nach dem Ausscheiden des derzeitigen Unternehmers zu führen, spielt die saubere rechtliche Vorbereitung der Unternehmensnachfolge eine wesentliche Rolle und entscheidet in großen Teilen mit über den erstrebten Erfolg des Übergangs. Dabei ist es zunächst wichtig, sich vor Augen zu führen, wie die gesetzliche Erbfolge aussähe und welche auch erbschaftssteuerlichen Auswirkungen ein solcher Übergang produzierte. Durch die gesetzliche Erbfolge entsteht zumeist eine Erbengemeinschaft, die alle Entscheidungen über den ererbten Nachlass nur gemeinschaftlich treffen kann. Dass das für das Unternehmen fast immer operativ zu Problemen führt, liegt auf der Hand.
Erbschaftssteuern vermeiden
Darüber hinaus fällt nicht selten aufgrund schlecht vorbereiteter oder nicht durchdachter Regelungen Erbschaftssteuer in einer Höhe an, die die Erben dazu zwingen kann, wichtige Vermögensbestandteile des Unternehmens zu liquidieren, um die Steuer begleichen zu können. Wir empfehlen daher, sich nicht zu rechtzeitig Gedanken zu machen, wer als Nachfolger geeignet ist, sondern sich möglichst frühzeitig mit seinem Steuerberater und seinem Rechtsanwalt zusammen zu setzen, um eine rechtlich tragfähige und zugleich steueroptimierte Nachfolgestruktur zu gestalten. Dabei ist die Gestaltung des Gesellschafts-vertrages genauso wichtig wie die der letztwilligen Verfügung von Todes wegen (Testament) bzw. geht dieser sogar vor. Im Einzelfall sollte das Beraterteam zusätzlich noch mit einem psychologisch geschulten Management-Coach abgerundet werden, um auch auf der menschlichen Ebene den Übergang auf die nächste Unternehmergeneration möglichst reibungslos zu gestalten. Das gilt sowohl für den Übergang zu Lebzeiten im Wege der vorweggenommenen Erbfolge als auch für den Übergang auf den Tod des Unternehmers.
Von Kai Sudmann, Rechtsanwalt und Vorstand der H&S Hanseatic Legal Rechtsanwalts-AG
¹= Postbankstudie Mai 2012; ²=Studie der Hochschule für angewandte Wissenschaften Würzburg-Schweinfurt 2013