Privates Baurecht

Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte von H&S Hanseatic Legal kümmern sich gerne um Ihre Fragen rund um das private Baurecht.

Der Bauvertrag sieht eine Vielzahl von Pflichten sowohl für den Auftraggeber als auch für den Auftragnehmer vor. Gute Bauverträge sind unter Berücksichtigung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) erstellt und auf die jeweiligen Anforderungen des Bauprojektes abgestimmt. Insbesondere genaue Regelungen zu Abschlagszahlungen, zur Abnahme, zu Verjährungsfristen, zu Gewährleistungsansprüchen (insbesondere bei Verzug oder Schlechtleistung) und zu Schadenersatzansprüchen erleichtern die spätere Geltendmachung der Rechte der Vertragsbeteiligten.

Hierbei ist es sinnvoll, die Gestaltung, Prüfung oder Auslegung des Bauvertrages von einem fachkundigen Rechtsanwalt vornehmen zu lassen.

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