Das Mietrecht betrifft die meisten Menschen. Dass das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter nicht immer ungetrübt ist, haben viele selbst schon einmal erleben müssen.
Manchmal sind es nur Kleinigkeiten, manchmal weitreichende Umstände, die das Mietverhältnis auf Dauer beeinträchtigen. Streitige Themen sind oft z. B. Schönheitsreparaturen bei Modernisierung oder Auszug, Mieterhöhungen, Nebenkostenabrechnungen oder auch Nachbarschaftsstreitigkeiten. Durch eine Beratung, die wir sowohl für Mieter als auch für Vermieter anbieten, lassen sich viele Risiken im Vorwege erkennen und vermeiden.
Auch im Gewerberaummietrecht kann es zu Streitigkeiten zwischen den Parteien kommen, die sogar existenzgefährdend sein können. Diese resultieren oft aus unklaren Regelungen in den verwandten Gewerbemietverträgen. Um hier keine bösen Überraschungen zu erleben, raten wir unseren Mandanten, sowohl aus Vermieter- als auch aus Mietersicht, bereits bei der Vertragsanbahnung unsere anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Wohnungseigentumsrecht
Jeder, der plant eine Immobilie zu erwerben, sieht sich neben dem Thema der Finanzierung mit einer Vielzahl von juristischen Fragen konfrontiert. Wir raten Ihnen daher frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, spätestens jedoch nach Erhalt des Kaufvertragsentwurfs. Ein Rücktritt vom Vertrag lässt sich oft nur unter eingeschränkten Bedingungen noch darstellen, mögliche Risiken erst zu spät erkennen. Das Wohnungseigentumsgesetz sieht eine Vielzahl an Besonderheiten vor. Insbesondere die Abfassung und die Prüfung der Teilungserklärung und der Hausordnung, die Prüfung und ggf. Anfechtung von Beschlüssen oder des Wirtschaftsplans sollte von einem fachkundigen Rechtsanwalt erfolgen, um Rechtsstreitigkeiten zwischen den Wohnungseigentümern und gegenüber dem Verwalter oder Dritten zu vermeiden.