Handels- und Gesellschaftsrecht

Handelsrecht

Das Handelsrecht ist das Sonderprivatrecht der Kaufleute. Dieser Satz zeigt bereits die Probleme auf, die Ihnen im alltäglichen Rechtsverkehr begegnen können. Nicht nur die Frage nach der Kaufmannseigenschaft und dem Anwendungsbereich spezieller Vorschriften des HGB bedürfen im Regelfall einer umfassenden juristischen Prüfung.

Unsere Spezialisten beraten Sie auf den folgenden Gebieten des Handelsrechts:

  • Handelsvertreterrecht,
  • Handelsvertreterausgleichansprüche,
  • Provisionen,
  • Handelsvertragsrecht,
  • Franchiserecht,
  • Gründungsberatung.

Gesellschaftsrecht

Eine unserer Kernkompetenzen ist die klassische Beratung im Gesellschaftsrecht. Wir beraten und vertreten Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder hinsichtlich ihrer Rechte und Pflichten im Unternehmen. Der Fokus unserer Beratung liegt in allen rechtlichen Angelegenheiten, die mit der Gründung einer Gesellschaft, deren Leitung und der laufenden Beteiligung daran, aber auch mit deren Auflösung und dem Ausscheiden aus der Gesellschaft zu tun haben.

Wir helfen Ihnen im Gesellschaftsrecht bei:

  • der Existenzgründung,
  • der richtigen Rechtsformwahl,
  • der Gestaltung des Gesellschaftsvertrages/ Satzung,
  • der Rechtsformänderung, Umwandlung,
  • der Einhaltung von Publizitätspflichten, Veröffentlichung von Jahresabschlüssen,
  • dem Abschluss, der Änderung und Beendigung von Geschäftsführeranstellungsverträgen,
  • der Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen,
  • der Durchsetzung Ihres Abfindungsguthabens,
  • der Auflösung und Auseinandersetzung,
  • der Liquidation Ihres Unternehmens,
  • der Regelung der Unternehmensnachfolge.

Sprechen Sie uns an!